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Vertragsgebunden mit dem Sanitätsbetrieb

Patienten mit einer Invalidität von mindestens 34%, mit fachärztlicher Verschreibung und Minderjährige mit Verschreibung des Kinderarztes, haben Anrecht auf Kostenübernahme der Einlagen durch den Gesundheitsdienst.
2017-10-12T14:29:33+02:00
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